Schulische Bildungskosten begrenzen

    Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Gäste,

    Als Klassenlehrer einer 7`ten Klasse hatte ich zum Ende des Schuljahres den Lernplan im Fach Deutsch erfüllt und wollte mit meiner Klasse ein Jugendbuch lesen. Die Schüler sollten knapp 9 Euro zahlen. Die Eltern eines Kindes baten mich daraufhin um ein Gespräch. Beide hatten noch 2 weitere Kinder schulpflichtige Kinder. Er war als Hausmeister angestellt und sie arbeitete halbtags als Verkäuferin in einem Supermarkt. Beide verdienten gerade so viel, dass sie nicht von staatlichen Transferleistungen abhängig waren. Sie listeten mir alle schulischen Ausgaben für ihre Kinder auf und stellten ihren Verdienst dagegen und beklagten sich zu Recht. Für das Ehepaar waren die schulischen Bildungskosten zu hoch.

    Laut Bericht der Landesregierung geben Eltern im Schuljahr 2015/2016 im Durchschnitt knapp 1000 Euro für Schulmaterialien aus. Viele Eltern, die aus dem Bundes- und Teilhabepaket jährlich einen 100 Euro-Zuschuss für Schulbedarf erhalten und Eltern, deren Einkommen gerade über der Anspruchsberechtigung für das Bildungs- und Teilhabepaket liegt, können die gestiegenen Bildungskosten für ihre Kinder kaum tragen.

    Die Schulträger stellen zwar jährlich die zur Beschaffung der freien Lernmittel erforderlichen Haushaltsmittel bereit (§ 33 Abs. 4 SchulG). Dies umfasst allerdings nicht die Ausgaben für Atlanten, Ganzschriften, Sportbekleidung. Taschenrechner, Schulessen, Nachhilfe, Arbeitshefte und vor allen Dingen Klassenfahrten, die sich nicht selten im Bereich von 400 bis 500 Euro bewegen.

    Es ist daher erforderlich im Bereich Lernmittel die Eltern direkt und im Bereich der Lehr- und Unterrichtsmittel für Schulen die Bildungskosten zu reduzieren.

    Zumal die Lernmittel von 2017 auf 2018 um über 200.000 Euro und Unterrichtsmittel für Schulen um 70,000 Euro gekürzt worden sind.

    Bildung ist eine gemeinschaftliche Aufgabe von Land und Kommune. Deshalb fordern wir die Stadt Kiel auf, sich mit den bildungspolitischen Sprechern der im Landtag vertretenen Parteien zusammenzusetzen, um über die Neuaufteilung der Kosten zu sprechen. Der Zeitpunkt hierfür ist günstig, da die bildungspolitischen Sprecher über Parteigrenzen hinweg nach Lösungen suchen.

    Herr Kämpfer, Sie haben versprochen, den kommunalen Finanzausgleich umzugestalten.

    Die Schulkosten für Lehr- und Lernmittel sollten bei der Neuberechnung des kommunalen Finanzausgleichs berücksichtigt werden. Dies käme sowohl den Kommunen und den Eltern zugute. Da einige Landtagsabgeordnete neben ihrem Landtagsmandat im Kommunalparlament vertreten sind, sind die Landtagsabgeordneten durchaus bereit, sich auf die Kommunen zuzubewegen.

    Nutzen wir die Chance, um Familien bei den Bildungskosten zu entlasten!