Kiel zeigt Gesicht

    Sehr geehrter Herr Stadtpräsident,

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    die offene und freie Gesellschaft erfordert die offene Kommunikation der Menschen untereinander.

    Das Präsidium der Christian-Albrechts-Universität hat richtig entschieden, die Vollverschleierung in Lehrveranstaltungen, Prüfungen und studienrelevanten Veranstaltungen zu verbieten.

    Die Kommunikation in Forschung, Lehre und Verwaltung beruht nicht nur auf dem gesprochenen Wort, sondern auch auf Mimik und Gestik.

    Das gilt grundsätzlich auch für Schulen und die menschliche Kommunikation insgesamt. Dozenten und Lehrkräfte sollen ihren Gesprächspartnern, den Studenten und Schülern in Gesicht schauen können.

    Das Gesicht zeigen ist pädagogisch, lerntechnisch und zwischenmenschlich unverzichtbar.

    Wenn man miteinander spricht, sollten die Gesprächspartner sich gegenseitig sehen und ihre Mimik und Gestik auch deuten können.

    Die offene Kommunikation ist mit einem Gesichtsschleier einfach nicht möglich!

    Der Schleier verhindert zudem die Identifikation einer Person. Der Identitätsnachweis ist aber bei Prüfungen zwingend erforderlich. Vom alltäglichen Leben mal ganz abgesehen.

    Die Verschleierung erleichtert möglichen Betrug und Manipulationen im akademischen oder schulischen Rahmen.

    Die Person unterm Schleier kann ja praktisch jeder sein – auch jemand anderer als der Prüfling.

    Dazu kommen noch Aspekte, die bisher niemand in der Debatte erwähnt hat.

    Unzulässige technische Hilfsmittel, wie Kopfhörer, könnten unsichtbar unter dem Schleier getragen werden und Täuschungsversuche bei Klausuren erleichtern. Betrug macht oft erfinderisch.

    In der Gebärdensprache werden neben Handzeichen auch Mundbilder, Mimik und Mundgestik eingesetzt – auch das funktioniert nicht, wenn das Gesicht nicht sichtbar ist.

    Neben den rein technisch-praktischen Gründen, die einer Verschleierung in Bildung, Lehre und Kommunikation entgegensprechen, bleibt festzustellen, dass diese Art der Verschleierung nicht in unsere Kultur und Bildungskultur gehört.

    Die offene und freie Gesellschaft spiegelt sich auch in Bildung und Lehre wider. Die Verschleierung steht dem diametral entgegen und hat daher in Bildungseinrichtungen und unserer Gesellschaft keinen Platz.

    Solange es keine rechtlichen Rahmenbedingungen gibt, die das Verschleiern in Hochschulen und Schulen generell untersagen, sollte die Richtlinien-Entscheidung der CAU als Vorbild für alle Bildungseinrichtungen in Kiel dienen und von der Ratsversammlung politisch unterstützt werden.

    Die Freiheit der Religionsausübung gehört zu einer offenen und freien Gesellschaft selbstverständlich dazu.

    Wer das Schleierverbot ablehnt, der sollte bedenken, dass Niqab und Burka Zeichen des fundamentalistischen Islams sind, und vor allem von Salafisten getragen werden, die die moderne und westliche Gesellschaft ablehnen.

    Diesen Menschen geht es eben nicht um die Freiheit der Religionsausübung, sondern um die Demonstration des politischen Islam und die Unterdrückung der Frau.

    Das Tragen von Gesichtsschleiern ist im Koran nicht zwingend vorgeschrieben. Sie stehen daher für die vorsätzliche Ausgrenzung und Abgrenzung und nicht für Teilhabe und Mitwirkung.

    Nur zur Erinnerung –

    Am 08. März war Weltfrauentag.

    Wer es mit Frauenrechten und Gleichberechtigung ernst meint, kann wohl kaum die Vollverschleierung akzeptieren und tolerieren. Toleranz und Liberalität einer Gesellschaft haben ihre Grenzen!

    Die AfD-Ratsfraktion würde es natürlich begrüßen, wenn es schnell zu einer rechtlichen Grundlage für ein Verbot kommt, schließlich hat die AfD im Landtag einen Gesetzesantrag eingebracht, der das Verschleierungsverbot der CAU legitimiert hätte.

    Dass es unter der derzeitigen Landesregierung zu einer schnellen gesetzlichen Regelung kommt ist aber leider nicht zu erwarten.

    Die Jamaika-Koalition konnte sich ja bekanntlich nicht zu einer einheitlichen Position durchringen, da die Grünen ja grundsätzlich kein Problem mit der Vollverschleierung haben.

    Ausgerechnet in diesem Fall ist die grüne Verbotspartei gegen ein Verbot und sorgt dafür, dass das Thema auf die lange Bank geschoben wird.

    Die Jamaika-Fraktionen beauftragten als kleinsten gemeinsamen Nenner den Bildungsausschuss mit der „Durchführung einer Expertenanhörung“.

    Wir wissen alle, was das bedeutet – es passiert NICHTS!

    Man hat sich weggeduckt, anstatt zu handeln!

    Meine Damen und Herren, es geht hier um die Christian-Albrechts-Universität ZU Kiel!

    Die Ratsversammlung der Landeshauptstadt Kiel ist also gefordert, eindeutig Stellung zu beziehen und das Präsidium der CAU in seiner Entscheidung zu unterstützen.

    Wir bitten daher um Zustimmung für unseren Antrag.