Messerstecher soll zum Fußballtraining

    Eine Verwarnung wegen gefährlicher Körperverletzung, drei Monate Drogenkontrolle, Beratungsgespräche und ein FUSSBALLTRAINING in Bad Malente – das ist das
    unverständlich milde Urteil des Jugendschöffengerichtes Plön für die gefährliche Messerattacke, die ein 20-jähriger Syrer am 20.07.2017 in Kiel an der Hörn beginn. Das ist kein Scherz im Sommerloch – das ist leider der Urteilspruch, der vor einigen Tagen erging.

    Das Plöner Gericht urteilte, der Angeklagte hätte den Gegner beim Streit um Drogen nur „zufällig“ am Hals verletzt und eine Jugendstrafe sei daher nicht erforderlich. Unglaublich! – Wer mit einem Messer zielgerichtet auf den Hals des Gegners
    einsticht und ihm dabei eine 8 cm lange Schnittwunde zufügt, der nimmt den Tod oder die schwere Verletzung des Gegners billigend in Kauf – da kann man wohl kaum von Zufall sprechen.

    Das Fußballtraining solle dem Täter laut Urteil „den friedlichen Umgang mit Regeln, Ordnung und Konflikten vermitteln“. Können wir als Gastgesellschaft nicht erwarten
    und voraussetzen, dass Zuwanderer und Asylbewerber unsere Regeln, unsere Ordnung und unsere Gesetze friedlich akzeptieren? Hier wird eine Straftat belohnt
    und nicht bestraft. Das führt unseren Rechtsstaat ad absurdum und noch mehr dazu, dass jeglicher Respekt gegenüber den Regeln und Gesetzen der Gastgesellschaft
    verloren geht.

    Wenn noch mehr Messerstecher zu solch „drakonischen“ Fußballstrafen verurteilt werden, dann sollten die Trainingsgegner keine Trikots, sondern Stich- und schnittfeste Westen tragen!

    Ratsfrau Julia Brüggen