Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Oktober 2017 und einem nachfolgenden Beschluss des Bundestages besteht die Möglichkeit eines weiteren positiven Geschlechtseintrags, neben den beiden Einträgen „männlich“ und „weiblich“, im Personenstandsregister. Zum 1.1.2019 wurde das Personenstandsgesetz dementsprechend geändert und die Option „divers“ als Geschlechtseintrag ermöglicht.
    Dies nahmen die politisch Verantwortlichen in der Stadt Kiel zum Anlass, der Verwaltung den Auftrag zu erteilen, eine sogenannte „gendergerechte Sprache in der Stadtverwaltung einzuführen, um Diskriminierungen zu verringern und geschlechtliche Vielfalt sichtbar zu machen“.
    Dieser Beschluss hatte zur Folge, dass dies auf „den gesamten Schriftverkehr der Verwaltung – von Emails über den Webauftritt, Präsentationen, Broschüren, Presseartikel, Drucksachen, Hausmitteilungen, Formulare, Flyer, Briefe, etc. – anzuwenden“ sei. Das Konzept dieses sprachlichen Irrwitzes wurde nun präsentiert.
    Mindestens 50.000 Euro kostet dies die Landeshauptstadt Kiel – und dies ist wohl erst der Anfang. Der Bund der Steuerzahler listete diese Steuergeldverschwendung folglich auch sogleich in seinem Schwarzbuch 2019/2020 auf.
    Neben der schlichten Verständnisfrage, wie ein Gendersternchen, Binnen-I und die Verbannung des Generischen Maskulinums für mehr Geschlechtergerechtigkeit sorgen sollen, drängt sich auch die Frage auf, wie viele Menschen das überhaupt betreffen könnte.
    Die AfD-Ratsfraktion stellte daher in Drucksache 0104/2020 die Frage nach der Anzahl der Personen, die in Kiel im Jahr 2019 eine geänderte Eintragung ihres Geschlechts bzw. die Option „divers“ beantragt haben. Die Antwort ergab, dass sieben entsprechende Anträge von Personen, deren Geburtsort nicht Kiel ist, bei der Stadtverwaltung eingegangen seien: drei beantragten eine Abänderung ihres Geschlechts in weiblich, zwei in divers und zwei wählten die Option „keine Angaben“ zu ihrem Geschlecht. Von weiteren sieben Antragstellern, deren Geburtsort Kiel ist, seien die gewählten Optionen nicht mehr nachvollziehbar, so die Auskunft des zuständigen Ordnungsdezernenten.

    Diese Antwort spricht für sich selbst und wirft dabei auch erneute Fragen auf.
    Offensichtlich nehmen nur sehr wenige Menschen die Möglichkeit der Option „divers“ in Anspruch. Die hohen Ausgaben für eine genderechte Verwaltungssprache sind nicht gerechtfertigt und am Bedarf und Interesses des Steuerzahlers vorbei.
    „Die Bevölkerung lehnt die Gendersprache mehrheitlich ab. Sie wird als störend und erzieherisch belehrend empfunden“, kritisiert die Vorsitzende der AfD-Ratsfraktion Julia Brüggen.