Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt Maßnahmen zur Einschränkung unsachgemäßer und illegaler Nutzung von E-Rollern zu ergreifen. Insbesondere die (unsachgemäße) Nutzung durch Jugendliche unter 14 Jahren, sowie die Nutzung durch zwei Personen soll durch verstärke Kontrollen unterbunden werden und auf das ordnungsgemäße Abstellen der E-Scooter geachtet werden, da diese allzu häufig Geh- und Radwege blockieren.
Begründung
Grundsätzlich ist das Führen von E-Scootern in Deutschland ab 14 Jahren erlaubt. Die unsachgemäße Abstellung von E-Scooter sorgt für Unmut und stellt eine Behinderung auf den Gehwegen und Fahrradwegen dar. Die unsachgemäße Nutzung z.B. durch Jugendliche unter 14 Jahre oder durch zwei Personen gefährdet die Sicherheit und Ordnung des Straßenverkehrs.