Antrag
Die Verwaltung wird beauftragt, eine Liste sämtlicher Denkmäler und Kulturdenkmäler der Stadt Kiel zu erstellen und die Kosten für die Instandsetzung und -haltung der einzelnen Denkmäler aufzuführen.
Begründung
Ein Denkmal als Werk des Gedenkens ist eine „zum Gedächtnis an eine Person oder Ereignis errichtete, größere plastische Darstellung“. Denkmäler sind für die „Ewigkeit“ gedacht und sollen uns an die Vergangenheit erinnern. Denkmäler zu schützen heißt, unsere kulturelle Identität zu bewahren und auch die Geschichte und den Zeitgeist an authentischen Orten der Erinnerung lebendig zu halten. Auch die optische Wirkung nach außen sollte nicht unterschätzt werden. Durch eine Restaurierung werden die Denkmäler wieder in Erinnerung gerufen.
Auch Touristen erfreuen sich an Denkmälern und dessen Geschichte in der Landeshauptstadt Kiel. Ein nicht restauriertes Denkmal wirft ein schlechtes Bild auf die Stadt Kiel.
Bei der Übersetzung der Bibel, schuf Martin Luther das Wort „Denkmal“ als deutsches Gegenstück für das griechische „mnemosynon“ und das lateinische „monumentum“(lat. monēre = „gemahnen“, „erinnern“).